Fortbildungen Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Behinderung – Rechtliche Grundlagen Auf einen Blick Kursnummer 9311012 Termin 09.04.2025 — 09.04.2025 Tages-Uhrzeiten Mittwoch, 9. Juni 2025, 9.30 bis 17 Uhr Anmeldung bis 07.03.2025 Verbindliche Kosten Kursgebühr € 160,00,– (für FWS Mitarbeiter/innen € 140,00,–), zuzüglich Tagesverpflegung € 38,– / Tag Ort Franziskuswerk - Theatersaal - Marienplatz 3 - 85244 Schönbrunn Zielgruppe Mitarbeiter/innen der Eingliederungshilfe sowie andere Interessierte Max. Teilnehmerzahl 30 Kursbeschreibung Herausforderndes Verhalten ist häufig Anlass für Interventionen, die bis hin zu massiven grundrechtsrelevanten Eingriffen in Freiheit oder körperliche Integrität reichen können. Herausforderndes Verhalten löst aber auch häufig haftungsrechtliche Befürchtungen aus und belastet im Arbeitsalltag Mitarbeiter in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben oft schwer. In dem Seminar werden die rechtlichen Grenzen bei Maßnahmen mit Eingriffscharakter herausgearbeitet. Es wird darum gehen, typische Herausforderungen zu besprechen und von juristischer Seite zu beleuchten, welche Handlungsoptionen überhaupt diskutabel sind, gerade dann, wenn die Maßnahme mit erheblichen Eingriffen in die Rechte des Betroffenen verbunden wäre. Es wird nicht nur um Erwachsene gehen, sondern parallel wird auch die veränderte Rechtslage bei Minderjährigen besprochen, die sich zum 1. Oktober 2017 geändert hat. Dabei werden Fragen behandelt wie z.?B.: Darf man in einer Behinderteneinrichtung einen Bewohner regelmäßig in einen Time-out-Raum sperren, wenn man Anzeichen einer Fremdaggression wahrnimmt? Welche Regeln gelten, wenn man als Mitarbeiter selbst angegriffen wird und sich verteidigen muss? Darf man einen agitierten Wanderer mit Medikamenten so einstellen, dass er seinen Drang zum Herumwandern verliert? Darf man einen autoaggressiven Bewohner einer Einrichtung durch Gurtfixierungen daran hindern, sich selbst zu ritzen? Und wie stellt sich das rechtlich dar, wenn der autoaggressive Selbstverletzer noch in seiner Familie lebt? Wer haftet, wenn ein Bewohner bei einem Ausflug entwischt? Darf ein Mensch mit geistiger Behinderung, der die Arbeitsabläufe in einer Behindertenwerkstätte durch Rufen massiv stört, durch ein Beruhigungsmittel gedämpft werden? Der Tag wird sich an derartigen Fallgestaltungen orientieren. Als Schwerpunkt werden Beispielfälle aus den Reihen der Teilnehmer in rechtlicher Hinsicht diskutiert. Anmeldung Anmelden als Mitarbeiter:in aus einer anderen Einrichtung Anmelden als Mitarbeiter:innen aus dem Franziskuswerk Dozenten Dr. Sebastian Kirsch Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Mitinitiator Werdenfelser Weg